Ergebnisse aus der Untersuchung der Steuerprüfung und den Gutachten
Communiqué du Conseil d'Etat
Publié le 30 mai 2018
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Steuerdossier Pascal Broulis
Der Staatsrat veröffentlicht die Ergebnisse der Steuerprüfung und der beiden externen Gutachten zur Klärung der Steuersituation von Pascal Broulis. Er gelangt einstimmig zur Überzeugung, dass Pascal Broulis wie alle anderen Steuerzahler behandelt wurde und dass die Steuerbehörden eine unabhängige und fachlich einwandfreie Arbeit geleistet haben. Der Staatsrat ist ausserdem der Ansicht, dass Pascal Broulis keine Strategie zur Steueroptimierung verfolgt hat. In zwei Punkten stützt sich der Staatsrat auf die kritische Beurteilung des Rechtsgutachtens betreffend Verwaltungspraxis, um diese zu überprüfen.
Der Staatsrat hat im Einvernehmen mit Pascal Broulis die Steuerprüfungsabteilung (IF) der kantonalen Steuerverwaltung (ACI) beauftragt, eine umfassende Prüfung der Steuererklärungen und der Besteuerung für die Jahre 2009, 2014 und 2015 durchzuführen. Zusätzlich wurden gemäss Beschluss des Grossen Rates externe Experten mit einem Mandat betraut: Hugo Casanova für ein Rechtsgutachten und PWC Genf (PWC) für ein Audit.
Wie angekündigt veröffentlicht der Staatsrat nun die Ergebnisse aus diesem Vorgehen. Die IF bestätigte die steuerlichen Entscheide, insbesondere hinsichtlich des Hauptsteuerdomizils des Steuerpflichtigen in Sainte-Croix, der interkommunalen Verteilung und der Behandlung der Transportkosten. PWC bescheinigt, dass die Organisation und die Aktivitäten der IF den für ihren Auftrag erforderlichen Standards entsprechen. Das Rechtsgutachten führte in zwei Punkten zu unterschiedlichen Einschätzungen.
Der Staatsrat gelangt einstimmig zur Überzeugung, dass Pascal Broulis keinerlei Vorzugsbehandlung erhielt: Er hat seine Pflichten als Steuerzahler erfüllt und wurde nach den geltenden Regeln und Verfahren der ACI besteuert. Sowohl die ACI als auch die IF haben eine Arbeit geleistet, deren Professionalität und Unabhängigkeit keine Zweifel aufkommen lässt, wie die PWC-Expertise und das Gutachten des Rechtsexperten belegen. Der Staatsrat ist daher der Ansicht, dass die Prüfung der steuerlichen Situation von Pascal Broulis abgeschlossen ist.
Der Staatsrat nimmt zur Kenntnis, dass das Rechtsgutachten im Gegensatz zur IF zum Schluss kommt, dass die interkommunale Steuerausscheidung zwischen Sainte-Croix und Lausanne bereits 2009 hätte stattfinden sollen. Zwei grundsätzlich unterschiedliche Prüfmethoden führen zu diesen abweichenden Beurteilungen. Abgestützt auf die allgemeine Lebenserfahrung stellt Hugo Casanova die Vermutung an, dass ein Aufenthalt in Lausanne von mehr als 90 Tagen im Jahr 2009 wahrscheinlich ist, und vertritt die Ansicht, dass es nicht genügend gegenteilige Beweise gibt. Im Gegensatz dazu gehen ACI und IF, entsprechend ihrer üblichen Arbeitsweise, aus von den Erklärungen des Steuerpflichtigen, seinem Handeln in gutem Glauben, den eingereichten Belegen und der fehlenden Anfechtung durch die betroffenen Gemeinden, um die Gesetzeskonformität festzustellen. Der Staatsrat ist daher der Auffassung, dass dieser Unterschied unabhängig vom Einzelfall eine Überprüfung der Praxis in der Anwendung des Gemeindesteuerrechts (LICom) rechtfertigt. Er sieht daher in der rechtlichen Beurteilung des Experten eine nützliche Empfehlung für das weitere Vorgehen und wird im Rahmen der bereits begonnenen Überlegungen zum Gemeindesteuerrecht die Rolle jeder betroffenen Stellen bei der Herstellung des Sachverhalts und der Beweismittel prüfen, die sie zu diesem Zweck produzieren können.
Der andere Meinungsunterschied betrifft die allgemeine steuerliche Behandlung von Reisekosten und beruflichen Unkosten aller Mitglieder des Staatsrates. Die Besteuerung erfolgt auf einer Grundlage, welche die ACI im grösseren Rahmen einer schweizweiten Harmonisierung und der innerkantonalen Abgleichung ähnlicher beruflicher Situationen im privaten und öffentlichen Bereich festgelegt hat. Die Mitglieder des Staatsrates geniessen dementsprechend keine Vorzugsbehandlung gegenüber den von dieser Harmonisierung betroffenen Kategorien von Steuerzahlern. Im Gegensatz zur ACI und zur IF stellt der Rechtsgutachter diese Praxis in Frage. Er gibt zu bedenken, dass die genehmigten Pauschallösungen zwar eine administrativ vorteilhafte Vereinfachung darstellen, aber nicht grundsätzlich zum Verzicht auf eine Überprüfung führen sollten, vor allem dann nicht, wenn für gleichartige Auslagen sowohl eine steuerbefreite Entschädigung als auch ein Abzug zulässig sind. Auf dieser Grundlage beabsichtigt der Staatsrat, das in diesen Situationen angewandte System der Entschädigungen und Abzüge zu überprüfen, um genaue Antworten zu geben auf die Fragen des Sachverständigen und auf die in der öffentlichen Debatte aufgekommenen Zweifel.
Im Zusammenhang mit dieser Überprüfung und den Gutachten wurde die Bedeutung einer unabhängigen Steueraufsicht aufgezeigt. Der Staatsrat ist von der Professionalität der Steueraufsicht überzeugt und möchte eine mögliche Änderung der Rechts- und Verwaltungsgrundlagen prüfen, um ihre Funktionsweise und den Umfang ihrer Befugnisse zu präzisieren.
Zudem hält der Staatsrat an einer ordentlichen Behandlung der Steuererklärungen seiner Mitglieder fest, gemäss den für alle Steuerzahler üblichen Regeln und Praktiken. Aus diesem Grund hat er, am Rande des behandelten Falles, den Wunsch geäussert, dass die nächsten Steuererklärungen seiner Mitglieder von den regionalen Finanzämtern und nicht mehr von der Steuerabteilung bearbeitet werden.
Die verschiedenen Studien, die der Staatsrat beschlossen hat, werden von einer Delegation geleitet unter Vorsitz von Pascal Broulis, Leiter des Finanz- und Aussendepartementes (DFIRE), und zusammengesetzt aus Nuria Gorrite, Präsidentin des Staatsrates, und Béatrice Métraux, Leiterin des Institutions- und Sicherheitsdepartements (DIS), sowie mit der Unterstützung der betroffenen Dienste, vor allem der ACI, dem Rechts- und Gesetzgebungsdienst (SJL) und der Kantonalen Finanzkontrolle (CCF).
Anlagen: siehe die französische Version der Pressemitteilung
Stelle für Information und Kommunikation des Kantons Waadt